Drohnen: Bewaffnete Segelflieger oder Mordinstrumente?

By admin 3. Februar 2021

Für die einen sind sie bewaffnete Segelflieger, für die anderen Mordinstrumente, deren Einsatz völkerrechtlich nicht gedeckt ist. Drohnen, genauer gesagt die Bewaffnung der von der Bundeswehr eingesetzten Flugkörper, sind umstritten. Eine für Ende vorigen Jahres erwartete Entscheidung zur Bestückung mit Waffen wurde auf Wunsch der SPD verschoben: Die Partei brauche mehr Zeit zur Diskussion, argumentierte SPD-Co-Chef Norbert Walter Borjans. Dabei wird über die Bewaffnung der von Israel geleasten Heron-3-Drohnen seit Ende 2012 debattiert, wie der Journalist und Blogger („Augen geradeaus“) Thomas Wiegold als Referent bei unserer Abteilungsversammlung am 2. Februar berichtete.
Die Bundeswehr befürwortet die Bewaffnung der Drohnen, um Bodentruppen bei ihren Einsätzen in Afghanistan oder Mali aus der Luft schützen zu können. Bedient werden die unbemannten Flugkörper von einer mehrere Kilometer entfernten Kommandozentrale, die anhand von Videoaufnahmen das Feuer freigeben. Es handele sich also nicht um autonome Waffensysteme, die ohne menschliches Zutun abgefeuert werden, so Wiegold.
Anders als die Bundeswehr steuern die USA ihre Drohnen von Stützpunkten in den Vereinigten Staaten aus, die Tausende Kilometer vom Einsatzort entfernt sind. Kritiker sehen darin ein Instrument zur gezielten Tötung, die das Völkerrecht nicht decke. Dagegen wüssten Pilot*in und Waffenoffizier*in der Bundeswehr durch die relative Nähe zum Einsatzort, wen sie aus der Luft schützten.
Am Ende der sehr sachlich geführten Debatte ergab eine Probeabstimmung in unserer Abteilung eine breite Mehrheit für die Bewaffnung der Drohnen.

Volker Warkentin